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Markus Köhler

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Soziale Pflegeversicherung

Zum 01. Januar 1995 wurde in Deutschland die soziale Pflegeversicherung als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eingeführt. Bei der Pflegeversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Sie gilt neben der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung als fünfte Säule der Sozialversicherungen.

Die Regelungen zur sozialen Pflegeversicherung findet man im "Elften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XI)".

In §1 Abs 1 und 2 ist folgendes festgehalten:

(1) Zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit wird als neuer eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eine soziale Pflegeversicherung geschaffen.

(2) In den Schutz der sozialen Pflegeversicherung sind kraft Gesetzes alle einbezogen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Wer gegen Krankheit bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert ist, muss eine private Pflegeversicherung abschließen.

 

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