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Markus Köhler

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Pflege­tagegeld­versicherung

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Re­formen der gesetz­lichen Pflege­versicherung im Überblick!

Die Re­formen der gesetz­lichen Pflege­versicherung

Seit 1995 ergänzt die gesetzliche Pflegeversicherung, als fünfte Säule das deutsche Sozialversicherungssystem und bietet in erster Linie finanzielle Leistungen für Personen, die zum Pflegefall werden und sich deshalb nicht mehr selbst versorgen können.

Um die Leistungen an die Erfordernisse, die durch den demografischen Wandel nötig sind, anzupassen muss das gesetzliche System regelmäßig überprüft und wenn nötig reformiert werden.

Hier ein Überblick bisherigen Reformpakete:

2015: Zweites Pflege­stärkungs­gesetz (PSG II)

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wurde am 13. November 2015 durch den Deutschen Bundesrat beschlossen und wird in zwei Stufen umgesetzt. Zum 01. Januar 2016 sind einige Verbesserungen in der Pflegeberatung, der ärztlichen Versorgung in Pflegeheimen, der Kurzzeitpflege und der Rehabilitation von pflegebedürftigen Menschen in Kraft getreten.

Die 2. Stufe, die zum 01 Januar 2017 umgesetzt wird, bringt die wohl größte Veränderung seit Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung im Jahr 1995. Durch ein neues Begutachtungsverfahren und die Neudefinition des Pflegbedürftigkeitsbegriffe, werden die heute bekannten 3 Pflegestufen, sowie die Leistungen bei Demenz und in Härtefällen in 5 Pflegegrade zusammengefasst, die anhand eines Punktesystems ermittelt werden.

Das PSG II durch eine erneute Beitragsanpassung in Höhe von 0,2% zum 01.01.2017 finanziert.

2014: Erstes Pflege­stärkungs­gesetz (PSG I)

Am 11. Juli hat der Bundesrat den Entwurf zum Pflegestärkungsgesetz 1 im ersten Durchgang beraten. Das neue Gesetz ist zum 01. Januar 2015 in Kraft getreten.

Mit diesem Reformpaket werden die finanziellen Leistungen in allen Pflegestufen angehoben. Die ambulante Pflege in den eigenen 4 Wänden wird mit zusätzlichen Leistungsverbesserungen weiter gestärkt. Stationäre Pflegeeinrichtungen erhalten umfangreiche Finanzmittel, um die Anzahl der bisherigen Betreuungskräfte auszubauen. Ein Pflegevorsorgefonds wird eingeführt.

Das Reformpaket wird durch eine erneute Beitragsanpassung in Höhe von 0,3% finanziert.

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2012: Pflege-Neu­ausrichtungs­gesetz (PNG)

Der Gesetzentwurf wurde am 28. März 2012 vom Bundeskabinett gebilligt. Das neue Gesetz ist am 01. Januar 2013 in Kraft getreten.

Hauptziel dieser Reform ist die Leistungsverbesserung für alle Personen, die an Demenz erkrankt sind sowie die Förderung alternativer Wohnformen (Pflege-WGs).Erstmals wird auch der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung mit einer jährlichen Zulage in Höhe von 60 Euro gefördert.

Um die Pflegereform zu finanzieren, wird der Beitragssatz zum 01. Januar 2013 um 0,1% erhöht.

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2008: Pflege-Weiter­entwicklungs­gesetz (PfWG)

Das Gesetz wurde am 28. Mai 2008 beschlossen und trat am 01. Juli 2008 in Kraft.

Durch diese Reform wurden insbesondere die ambulanten Sachleistungsbeträge sowie das Pflegegeld erhöht. Die Erhöhung erfolgte schrittweise in den Jahren 2008, 2010 und 2012.

Zur Finanzierung dieser Maßnahmen wurde der Beitragssatz zum 01. Juli 2008 um 0,25% von 1,70% auf 1,95% angepasst.

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