Bundestag beschließt Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz
Eingetragen am 05.07.2012 um 13:46
Nun muss das Gesetz nur noch durch den Bundesrat, damit die Änderungen zum 01. Januar 2013 in Kraft treten können. Gesundheitsminister Daniel Bahr ist mit seiner Arbeit zufrieden, denn zum ersten Mal erhalten Menschen mit einer Demenzerkrankung ab dem Januar 2013 wesentlich bessere Leistungen aus dem Topf der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Doch nicht nur die Leistungen für Demenzkranke wurden mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz verbessert.
Hier ein kurzer Überblick über die beschlossenen Maßnahmen:
Verbesserung der Leistungen für Demenzkranke
Die Leistungen der Pflegeversicherung werden mit dem neuen Gesetz auf die besonderen Bedürfnisse demenzkranker Personen ausgerichtet. So bieten ambulante Pflegedienste künftig auch gezielte Betreuungsleistungen an.
Die finanziellen Leistungen erhöhen sich für Demenzkranke ab dem 01. Januar wie folgt:
- Erstmals erhalten Menschen ohne Pflegestufe (Pflegestufe 0) ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 120 Euro oder Pflegesachleistungen in Höhe von 225 Euro
- In der Pflegestufe I wird das Pflegegeld von 235 auf 305 Euro und die Pflegesachleistungen von 450 Euro auf 665 Euro erhöht.
- In der Pflegestufe II wird das Pflegegeld von 440 auf 525 Euro und die Pflegesachleistungen von 1.100 Euro auf 1.250 Euro erhöht.
Flexiblere Leistungsinanspruchnahme
Ab 2013 können Pflegebedürftige und deren Angehörige entscheiden, ob Sie verrichtungsbezogene Leistungen oder bestimmte Zeitvolumen für die Pflege wählen. Bei der Wahl eines Zeitkontingents kann man dann zusammen mit dem Pflegedienst entscheiden, welche Leistungen im vereinbarten Zeitvolumen erbracht werden sollen.
Alternative Wohnformen
Ab 2013 werden Wohngruppen (Pfege-WGs) mit zusätzlichen finanziellen Mitteln unterstützt. So kann ein einmaliger Zuschuss von bis zu 2.500 Euro pro Person (max. 10.000 Euro pro Wohngruppe) beantragt werden.
Förderung private Pflegezusatzversicherung
Ab 2013 wird erstmals der Abschluss einer privaten Pflegetagegeldversicherung mit einem Betrag von 60 Euro jährlich gefördert.
Beitragsanpassung um 0,1%
Um die beschlossenen Maßnahmen finanzieren zu können, wird der Beitrag zur Pflegeversicherung ab dem 01. Januar 2012 um 0,1% auf 2,05% angehoben. Kinderlose zahlen nach wie vor einen Zuschlag in Höhe von 0,25%