Pressemitteilung: Bericht zur Pflegeversicherung
Eingetragen am 20.12.2011 um 13:49
Gemäß §10 des elften Sozialgesetzbuches (SGB XI) muss die Bundesregierung seit 2011 alle 4 Jahre einen Bericht über die Entwicklung der gesetzlichen Pflegeversicherung vorlegen.
So muss das Bundesministerium für Gesundheit einen aktuellen Überblick über die Situation der Pflegeversicherung geben, die Zahl der Leistungsbezieher nennen sowie die Auswirkungen der Pflegeversicherung auf die Pflegeinfrastruktur, die pflegerische Versorgung und die Betreuung in den Jahren 2007 bis 2010 darlegen.
Der heute vom Kabinett beschlossene Bericht wird nun zeitnah dem Deutschen Bundestag zugeleitet und anschließend veröffentlicht.
Alle Interessierten können sich den Bericht, sobald er veröffentlicht wurde, unter www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegebericht herunterladen.