Aktivierende Pflege
Die „Aktivierenden Pflege“ bezieht bei der Durchführung der Pflegemaßnahmen, die noch vorhandenen Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person mit ein. Damit soll verhindert werden, dass die noch vorhandenen Fähigkeiten der betroffenen Person wegen fehlender geistiger und körperlicher Übung weiter abnehmen bzw. ganz verloren gehen.
So soll die Pflegekraft die pflegebedürftige Person anleiten und motivieren eine Tätigkeit selbst ausführen (Bsp. selbständige Einnahme einer Mahlzeit oder selbständiges Ankleiden).
Im Grunde ist die „Aktivierenden Pflege“ eine Form der Hilfe zur Selbsthilfe. Das Ziel dieser Pflegemaßnahme ist die Erhaltung oder Wiederherstellung der Selbstpflegefähigkeit und dadurch bedingt auch die Stärkung des Selbstbewusstseins der pflegebedürftigen Person.