Betreute Wohnformen / Wohngruppen / betreutes Wohnen
Ambulant betreute Wohnformen werden oftmals auch als Pflege-WGs bezeichnet. Ziel einer ambulant betreuten Wohnform bzw. Wohngruppe ist die Bündelung der Pflegeleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst. Um dies zu erreichen schließen sich mehrere Personen zu einer gemeinsamen Wohngruppe zusammen und nehmen die Leistungen einer Pflegekraft gemeinschaftlich in Anspruch. Man spricht in diesem Fall von Leistungspooling.
Durch die Versorgung mehrerer Pflegebedürftiger an einem gemeinsamen Ort, kann der ambulante Pflegedienst effektiver arbeiten, da beispielsweise uneffiziente Fahrzeiten entfallen. Die so frei werdende Zeit kann für eine bessere Betreuung der betroffenen Personen eingesetzt werden.
Ambulant betreute Wohnformen werden zusätzlich gefördert
Um die ambulante Pflege weiter zu stärken, werden ambulant betreute Wohnformen finanziell gefördert. So gibt es zusätzlich zu den Leistungen der Pflegestufen 200 Euro pro Monat, wenn der Pflegebedürftige in einer ambulant betreuten Wohngruppe mit häuslicher pflegersicher Versorgung lebt (§38a SGB XI).
Des weiteren gibt es noch das „Initiativprogramm zur Förderung neuer Wohnformen“. So erhalten alle Pflegebedürftige, die an der Gründung einer ambulant betreuten Wohngruppe beteiligt sind, einmalig einen Betrag in Höhe von bis zu 2.500 Euro für die altersgerechte oder barrierearme Umgestaltung der gemeinsamen Wohnung. Pro ambulant betreute Wohngruppe ist der Gesamtbetrag auf 10.000 Euro begrenzt (§45e SGB XI).
Mit der Förderung ambulant betreuter Wohngruppen wird das Ziel verfolgt, die Pflege eines Betroffenen so lange als möglich in einem vertrauen Umfeld stattfinden zu lassen. Hier gilt der Grundsatz „ambulant vor stationär“.