Ambulante Versorgung
Wird eine pflegebedürftige Person zu Hause gepflegt so spricht man von einer „ambulanten Versorgung“. In der Regel wird diese Versorgung von einem ambulanten Pflegedienst übernommen und kann in folgende Leistungsbereiche aufgeteilt werden:
Pflegerische Tätigkeit:
Die betroffene Person wird zum Beispiel bei der Körperpflege, der Ernährung, der körperlichen Mobilisation und der Lagerung unterstützt.
Häusliche Krankenpflege:
Pflegefachkräfte sorgen für die richtige Medikamentengabe, helfen beim Wechseln von Verbänden oder nehmen notwendige Injektionen vor.
Hauswirtschaftliche Versorgung:
Unterstützung beim Einkaufen, Kochen oder reinigen der Wohnung.
Darüber hinaus werden auch Beratungsleistungen für den Pflegebedürftigen und dessen Familienangehörigen oder Unterstützung bei der Vermittlung von Hilfsdiensten (Fahrservice, Krankentransport, Essenlieferung, usw.) angeboten.