HIS - Hinweis- und Informationssystem
Das HIS (Hinweis- und Informationssystem) ist eine transparente Auskunftei, die der deutschen Versicherungswirtschaft bei der Aufklärung von Schadensfällen und Manipulationsversuchen dient.
Im HIS werden sämtliche Versicherungssparten (Bsp. Haftpflicht, Kfz-Versicherung, Rechtsschutz, Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung) erfasst. Einzige Ausnahme hiervon bildet die private Kranken- und Pflegeversicherung, die keine Meldungen an das HIS vorsieht.
Ähnlich wie auch bei der Schufa, melden Versicherer an das HIS vor allem negative oder zumindest auffällige Merkmale. Meldungen an das Hinweis- und Informationssystem werden in folgende Kategorien unterteilt:
- atypische Schadenhäufigkeit
- besondere Schadenfolgen
- Auffälligkeiten im Schaden- bzw. Leistungsfall
- erschwerte Risiken
Atypische Schadenhäufigkeit
Hier wird abhängig von der Versicherungssparte unterschiedlich gewichtet. So kann beispielsweise bei der Rechtsschutzversicherung eine Meldung erfolgen, wenn innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten mehr als 4 Versicherungsfälle vorliegen.
Besondere Schadenfolgen
In dieser Kategorie werden vielfältige Meldungen vorgenommen. So kann beispielsweise eine Meldung erfolgen, wenn ein Fahrzeugschaden nur fiktiv auf Basis eines Kostenvoranschlags abgerechnet wird und eine gewisse Schadenhöhe überschritten wird.
Auffälligkeiten im Schaden- bzw. Leistungsfall
Fallen einem Sachbearbeiter bei der Regulierung eines Schadenfalls Unstimmigkeiten auf, die auf einen Betrug hinweisen, meldet er die beteiligten Personen oder Objekte (Bsp. Fahrzeuge) an das HIS. Diese Meldungen sind besonders wichtig, um banden- bzw. gewerbsmäßigen Versicherungsbetrug (z.B. fingierte Autounfälle) frühzeitig zu erkennen.
Erschwerte Risiken
Diese Kategorie betrifft in der Regel die Lebens- bzw. Berufsunfähigkeitsversicherung. Eine Meldung kann hier erfolgen, wenn ein als gefährlich einzustufender Beruf ausgeübt wird oder wenn eine Vorerkrankung vorliegt, die die Annahme des Versicherungsvertrages erschwert oder ausschließt.
Erfolgt eine Meldung aufgrund eines erschwerten Risikos, wird nur die Person an das HIS gemeldet. Der ausgeübte Beruf oder die Krankheit werden nicht übermittelt. Stellt ein Kunde nachdem Versicherer A einen Antrag abgelehnt hat bei Versicherer B einen neuen Antrag, kann dieser Versicherer durch eine Anfrage an das HIS erkennen, dass ein Risiko bzw. eine besondere Tarifeinstufung vorliegt.
Selbstauskunft einmal pro Jahr kostenlos
Betreiber des Hinweis- und Informationssystem ist die informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH, Rheinstraße 99 in 76532 Baden-Baden. Einmal pro Jahr kann gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BSDG) eine kostenlose Auskunft angefordert werden.
Die Auskunft kann nur auf dem Postweg angefordert werden und es müssen folgende Angaben an den Betreiber übermittelt werden:
- Vorname und Nachname (ggf. Geburtsname)
- Geburtsdatum
- Aktuelle Anschrift (inkl. Voranschrift der letzten 5 Jahre)
Dokumente zu Download
Infobroschüre: Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherer - HIS