Pflegegeld
Geldleistung für selbst beschaffte Pflegehilfen
Pflegebedürftige können, nachdem eine Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde, selbst entscheiden, ob Sie das Pflegegeld oder die Pflegesachleistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung wählen.
Das Pflegegeld (§37 / SGB XI) kann gewählt werden, wenn es dazu eingesetzt wird, die erforderliche Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung des Pflegebedürftigen sicherzustellen. Ist dies der Fall, kann man mit dem Pflegegeld eine selbst beschaffte Pflegehilfe oder auch die Leistung eines Familienangehörigen finanzieren.
Seit Januar 2013 besteht auch dann ein Anspruch auf Pflegegeld, wenn der Pflegebedürftige in seiner Alltagskompetenz eingeschränkt oder an Demenz erkrankt ist (§45a / SGB XI). Diese zusätzliche Geldleistung wurde mit Inkrafttreten des Pflege Neuausrichtungs Gesetz eingeführt und wird häufig als Pflegestufe 0 bezeichnet.
Gerade wenn der Medizinische Dienst der Krankenversicherung eine eingeschränkte Alltagskompetenz bzw. Demenz festgestellt hat, bietet sich die Wahl des Pflegegeld an, da der Pflegebedürftige in der Regel keine körperliche Pflege sondern eher eine häusliche Betreuung benötigt.
Anspruch auf Pflegegeld hat man in allen 3 Pflegestufen. Die Leistungen sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst.
monatliche Leistung | Erhöhte Leistung für Demenzpatienten | |
Pflegestufe 0 | 120 Euro | 120 Euro |
Pflegestufe 1 | 235 Euro | 305 Euro |
Pflegestufe 2 | 440 Euro | 700 Euro |
Pflegestufe 3 | 700 Euro | 700 Euro |
Das Pflegegeld wird jeden Kalendermonat von den Pflegekassen direkt an den Pflegebedürftigen ausbezahlt!
Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistung möglich
Wir der Anspruch auf Sachleistung durch den Pflegebedürftigen nur teilweise in Anspruch genommen, erhält er ein anteiliges Pflegegeld. Als Sachleistungen im Sinne der Pflegeversicherung werden die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung bezeichnet. Die ambulante Versorgung wird in diesem Fall von einem professionellen Pflegedienst oder einer häuslichen Pflegeperson übernommen.
Anteiliges Pflegegeld wird auch während einer Kurzzeitpflege, Ersatzpflege, einer Verhinderungspflege oder einer Nachtpflege geleistet.
Regelmäßige Überprüfung durch die Pflegekasse
Um eine Kürzung des Pflegegeld zu vermeiden, müssen Pflegebedürftige der Pflegestufe 1 / Stufe 2, einmal halbjährlich und der Pflegestufe 3 einmal vierteljährlich eine Beratung im Wohnbereich, in dem die Pflege vorgenommen wird nachweisen. Diese Beratung dient der Qualitätssicherung der häuslichen Pflegeleistungen.